Tagestipp
Spielhallenverordnung: Frankfurt ist nicht süchtiger als Rest-Hessen
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass in Frankfurt am Main nicht mehr Gefahren durch Glücksspiel als anderswo (in Hessen) drohen. Deshalb gebe es keinen Grund, die Spielhallen dort länger zu schließen. Im konkreten Fall ging es darum, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Verordnung herausgebracht hatte, nach der die Spielhallen täglich nicht nur eine, sondern acht Stunden geschlossen sein müssen, wogegen sich eine Spielhallenbetreiber-Gesellschaft gewehrt hatte. Mit Erfolg. Es fehle im Frankfurter Stadtgebiet an Gründen, um von der Sperrzeit abzuweichen, die insgesamt für Hessen gelte. Zwar dürfe nach der Sperrzeitverordnung örtlich „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben“ werden. Einen Grund (zum Beispiel ein erhöhtes lokales Gefahrenpotenzial) sei hier jedoch nicht zu erkennen. (Hessischer VGH, 8 B 2473/11)
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