Tagestipp
Verkehrsrecht: Auch ein 11jähriges Mädchen kann überwiegend Schuld haben
Überquert ein elfjähriges Kind trotz einer roten Ampel eine Kreuzung, um seinen Schulbus zu erreichen, so kann es – kommt es wegen des verkehrswidrigen Verhaltens zu einem Unfall – eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Im konkreten Fall war das Mädchen auf dem Weg zur Schule auf einer Kreuzung von einem Transporter erfasst und schwer verletzt worden. Der Fahrer des Transporters kam von der Straße ab und kollidierte mit einem Baum, wobei das Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Das Mädchen war der Meinung, dass der Fahrer des Transporters sie hätte sehen müssen. Außerdem sei der Transporter mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Sie forderte Schmerzensgeld, weil sie aufgrund der Verletzungen und wegen des langen Krankenhausaufenthaltes die nächsthöhere Klasse nicht geschafft hatte. Im Grundsatz stimmten die Richter zu, da der Fahrer allein schon wegen der so genannten Betriebsgefahr des Fahrzeugs hafte. Allerdings sei bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Mitverschulden des Mädchens zu berücksichtigen, das das Gericht hier mit 70 Prozent ansetzte. Die Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen und mehrere Zeugenaussagen habe ergeben, dass der Fahrer des Transporters nicht zu schnell gefahren sei und das Mädchen - entgegen seiner Aussage - über die Kreuzung gelaufen sei, als die Fußgängerampel bereits rot zeigte. (LG Hamburg, 331 O 163/07)
|
 |
 |
 |
Business- Ratgeber
Ob Kündigung, Existenzgründung oder Abmahnung
alles rund um Beruf, Unternehmen und Geschäftsbeziehungen
finden Sie in unseren Ratgebern. Auch zu Themen wie Insolvenzrecht,
Telearbeit oder Scheinselbstständigkeit.
|